3 Praxistipps zur Psychischen Gefährdungsbeurteilung

Nach dem § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Dazu gehört auch die Erhebung der psychischen Gefährdungen. Häufig werden standardisierte Befragungsbögen oder Checklisten der Berufsgenossenschaften genutzt. Mit der Erhebung ist es aber nicht getan. Um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigen tatsächlich zu verbessern, müssen passende Maßnahmen formuliert werden. Dies geschieht im besten Fall in Maßnahmenworkshops unter Einbezug der Mitarbeitenden und Führungskräfte. Wie kann die Planung und Umsetzung von Maßnahmen gelingen? Drei Tipps aus meiner Praxis.

Tipp 1: Vor der Erhebung weiteren Prozess klären

Nichts ist schlimmer als nach dem Problem zu fragen und danach keine Lösung zu finden – oder hierfür viele Monate zu brauchen. Bereits vor der Datenerhebung sollte der Folgeprozess mit den beteiligten Abteilungen abgestimmt werden. Neben der Personalabteilung ist das Gesundheitsmanagement, die Interessensvertretung und ebenso die Führungskräfte der befragten Abteilungen einzubinden. Im besten Fall werden bereits konkrete Termine für Maßnahmenworkshops mit Mitarbeitenden und Leitungspersonen vor der Datenerhebung terminiert. So können Verbesserungsmaßnahmen schnell erarbeitet werden.

Tipp 2: Führungskräfte praxisnah zu psychischen Gefährdungen informieren

Kommunikation im Team, Zusammenarbeit untereinander oder Feedback zu Arbeitsleistungen: viele alltägliche Führungsthemen sind eng mit der psychischen Gesundheit der Beschäftigten verbunden. In den Folgeworkshops bekommen diese Themen Raum. Häufig ist es für Vorgesetzte überraschend, dass ihr alltägliches Führungshandeln bei der Diskussion der Ergebnisse so im Zentrum steht. Um Irritationen zu vermeiden, sollten Führungskräfte vor der Umsetzung der Maßnahmenworkshops  über die Ziele und Inhalte informiert werden. Es lohnt sich, wenn die Vorgesetzten die Moderatoren kennen und von ihrer professionellen und konstruktiven Arbeitsatmosphäre überzeugt sind.

Tipp 3: Konkrete Maßnahmen und nächste Schritte dokumentieren

Ziel ist es, passgenaue Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Komplexe Probleme, z.B. die Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen, Themen im Bereich Unternehmenskultur oder -kommunikation, benötigen häufig noch weitere Beteiligte oder intensivere Planungen. Dann sind nächste Schritte festzuhalten. Wer macht was? Wer übernimmt die Verantwortung? Wer berichtet? Empfehlenswert ist es, die abgeleiteten Maßnahmen oder nächsten Schritte zentral zu dokumentieren. Beispielsweise könnte ein Monatsbericht an bestimmte Gremien oder Abteilung folgen.

Mein Fazit: Die Umsetzung von wirkungsvollen Maßnahmen und die Verbesserung der psychischen Gesundheit der Mitarbeitenden kann gelingen. Der Gesamtprozess der Psychischen Gefährdungsbeurteilung muss allerdings durchdacht und frühzeitig geplant werden muss.

Sprechen Sie mich für die Planung und Umsetzung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen an.

Ich berate zum Prozess, begleite Führungskräfteveranstaltungen oder moderiere Maßnahmenworkshops. Neben meiner 15-jährigen Berufserfahrungen aus dem BGM bringe ich gesichertes Wissen zum Thema Psychische Gefährdungsbeurteilung der Deutschen Psychologen Akademie mit ein.